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Keine Babyjogger mehr !

DLV-Regeln lassen Babyjogger bei Laufveranstaltungen nicht mehr zu

01.04.2002

Die neuesten DLV-Infos besagen, dass bei Straßenlaufveranstaltungen (Straßenlaufmeisterschaften) „Babyjogger“ nicht mehr zugelassen werden dürfen. Die Kampfrichter und Ordnungskräfte haben darauf zu achten, dass keine Babyjogger während eines Wettbewerbs mitgeführt werden! Soweit dies möglich ist, haben sie entsprechende Läufer/innen an der Fortsetzung des Laufes zu hindern.

Die internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) lassen insoweit keine Ausnahme zu. Auch widerspricht das Mitführen von Babyjoggern dem freien Laufen, wie es die Wettkampfbestimmungen vorsehen. Insbesondere aber auch die Gefährdung der anderen Teilnehmer, die von dem Mitführen von Babyjoggern ausgeht, zwingt zu einem entsprechenden Verbot.

Dieser Hinweis ist kein Alleingang des DLV. So hat sich bereits im letzten Jahr die Internationale Regelkommission, der die nationalen Verbände von Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Tschechien angehören, auf dieses Verbot einvernehmlich verständigt.


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